Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beinhaltet die rechtliche und politische Grundordnung des deutschen Staates: Niemand darf in Deutschland etwas tun oder sagen, was ihm widerspricht. Auch jeder Politiker und Richter muss sich am Grundgesetz orientieren. Der erste Teil des Grundgesetzes enthält die Grundrechte (Art. 1–19). Der 1. Artikel beginnt mit dem wichtigsten Satz des Grundgesetzes: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.«