UN-Kinderrechtskonvention

1989 haben die Vereinten Nationen das »Übereinkommen über die Rechte des Kindes«, kurz Kinderrechtskonvention, beschlossen. Der Kinderrechtskonvention haben sich fast alle Staaten der Erde angeschlossen. Sie schützt das Recht des Kindes auf Leben und Gesundheit, das Recht auf Entwicklung, das Verbot der Benachteiligung, das Recht auf Wahrung der Interessen der Kinder sowie das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung.