Körperschaft des öffentlichen Rechts

ist eine Bezeichnung für eine Einrichtung oder Organisation, die als juristische Personen des öffentlichen Rechts für den Staat Aufgaben übernehmen, wie z. B. Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten oder Handwerkskammern. Als juristische Person hat sie Rechte und Pflichten. Auch Religionsgemeinschaften können einen solchen Status verliehen bekommen, wenn sie für den weltanschaulich neutralen Staat Aufgaben übernehmen.