Reichsstände

Wer Sitz und Stimme im Reichstag besaß, gehörte zu den Reichsständen. Dies waren zur Zeit Martin Luthers mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie freie Reichs­städte, Grafen und Ritterorden. Der Kaiser konnte die Reichsstandschaft auch solchen Per­sonen verleihen, die über kein Territorium verfügten.