Bilderverbot

Das zweite Gebot alttestamentlicher Zählung (Ex 20,4) bezog sich ursprünglich auf die Verehrung fremder Gottheiten. In den Nachbarländern Israels wurden Götter z. B. in Gestalt von Stieren verehrt (darauf spielt die Geschichte vom »goldenen Kalb« an). Im Judentum, im Islam und in einigen christlichen Konfessionen, z. B. der reformierten Kirche, wird dieses Bilderverbot ganz wörtlich befolgt. In der katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche wird das Bilderverbot übertragen verstanden: Es verbietet, Gott auf eine bestimmte Vorstellung festzulegen. Vgl. dazu auch die Zehn Gebote.
Der Islam kennt auch ein Bilderverbot, das sich auf lebendige Wesen bezieht. Es geht nicht auf den Koran zurück, sondern bezieht sich auf die prophetische Tradition. Manche Muslime wollen sich deswegen auch nicht fotografieren lassen. Dafür hat sich die Kunst der Ornamentik und der Kalligraphie (Schönschrift) zu einem bedeutenden künstlerischen Darstellungsmittel entwickelt. Ganz durchsetzen konnte sich das Bilderverbot aber nicht. Vor allem an den Höfen der Herrscher entstanden Buchmalereien und Miniaturen zu verschiedensten Themen. Die Kunstwerke waren aber zunächst nicht öffentlich.