Landesherrliches Kirchenregiment

(auch Summepiskopat genannt) bezeichnet die Tatsache, dass der evangelische Herrscher zugleich oberster Bischof in seinem Herrschaftsgebiet war. Es endete im Jahr 1918. Es galt der Grundsatz »cuius regio, eius religio« (»in wessen Herrschaftsgebiet [man lebt], dessen Religion [muss man annehmen]«), sodass alle Untertanen gezwungen waren, die Religion ihres Herrschers anzunehmen. Das landesherrliche Kirchenregiment bildete die Grundlage für das viele Jahrhunderte andauernde »Bündnis von Thron und Altar« in den protestantischen deutschen Ländern.